Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte, nicht zuletzt wegen Untersuchungskampagnen der Kantonalen Laboratorien, in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.
Die WVN hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung konsequent einzuhalten. Die wichtigste Massnahme zur Reduktion der Rückstandsgehalte wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von chlorothalonilhaltigen Produkten per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt und die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Grundwasser werden allmählich abnehmen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat aufgrund der Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weitere Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil auf die Liste der relevanten Metaboliten gesetzt. Damit gilt auch für diese Substanzen der Höchstwert von 0.1 μg/l im Trinkwasser.
Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, das Trinkwasser analytisch zu überwachen. Entsprechend hat die WVN auch ihre Grundwasserpumpwerke und Quellen geprüft. Aufgrund Mischwasser (Wasser aus eigene Quellen wird mit anderen Bezugsquellen gemischt) kann sichergestellt werden, dass das der Höchstwert unter 0.1 ug/l liegt.
Die Wirksamkeit des Mischwassers wird mit Kontrollmessungen periodisch überprüft und aufgrund der Ergebnisse optimiert, um unseren Kunden Trinkwasser, frei von Verunreinigungen zur Verfügung zu stellen.