Wasserbezug ab Hydrant

Wasserknappheit?

Bei Wasserknappheit oder in anderen Fällen besteht die Möglichkeit, Wasser ab einem Hydranten zu beziehen (gem. Art. 39, Abs. 4, Reglement WVN). Melden Sie einen Wasserbezug ab Hydrant mindestens 3 Tage im Voraus bei unserem Brunnenmeister.

Haben Sie Fragen?

In unseren FAQ finden Sie weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Brunnenmeister

Wasserversorgungsgenossenschaft Neuenkirch
Patrick Stadelmann
Neuenkirchstrasse 19
6203 Sempach Station

Verwaltung

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Haldenrain 1
6206 Neuenkirch